\24\

$24/1$ Verordnungen ber die Leuchter und Schaubrote.

Und der HERR redete zu Mose: $24/2$ Befiehl den Shnen Israel,
da sie dir reines l aus zerstoenen Oliven bringen fr die
Leuchter, damit man bestndig eine Lampe darauf setzen kann.
$24/3$ Auerhalb des Vorhangs des Zeugnisses, im Zelt der
Begegnung, soll Aaron sie bestndig herrichten, vom Abend bis
zum Morgen, vor dem HERRN: eine ewige Ordnung fr eure
Generationen. $24/4$ Auf dem reinen Lampenstnder soll er die
Lampen bestndig vor dem HERRN zurichten.

$24/5$ Und du sollst Weizengrie nehmen und daraus zwlf Kuchen
backen: von zwei zehntel [Efa] soll ein Kuchen sein. $24/6$ Und
du sollst sie in zwei Schichten legen, sechs in jede Schicht,
auf den reinen Tisch vor dem HERRN. $24/7$ Und du sollst auf
jede Schicht reinen Weihrauch legen, und er soll dem Brot als
Askara dienen, ein Feueropfer dem HERRN. $24/8$ Sabbattag fr
Sabbattag soll er es regelmig vor dem HERRN zurichten: ein
ewiger Bund bei den Shnen Israel. $24/9$ Und es soll Aaron und
seinen Shnen gehren, und sie sollen es an heiliger Sttte
essen; denn als ein Hochheiliges von den Feueropfern des HERRN
soll es ihm gehren: eine ewige Ordnung.

$24/10$ Gesetz ber Gotteslsterung, Totschlag und
Krperverletzung.

Und der Sohn einer israelitischen Frau - er war aber der Sohn
eines gyptischen Mannes - ging unter die Shne Israel aus. Und
der Sohn der Israelitin und ein israelitischer Mann rauften sich
im Lager. $24/11$ Und der Sohn der israelitischen Frau lsterte
den Namen [des HERRN] und verfluchte [ihn]. Da brachten sie ihn
zu Mose. Der Name seiner Mutter aber war Schelomit, die Tochter
des Dibri, vom Stamm Dan. $24/12$ Und sie legten ihn in
Gewahrsam, damit ihnen nach dem Mund des HERRN Bescheid gegeben
wrde. $24/13$ Und der HERR redete zu Mose: $24/14$ Fhre den
Flucher nach drauen vor das Lager! Und alle, die es gehrt
haben, sollen ihre Hnde auf seinen Kopf legen, und die ganze
Gemeinde soll ihn steinigen. $24/15$ Und zu den Shnen Israel
sollst du reden: Wenn irgend jemand seinen Gott verflucht, dann
soll er seine Snde tragen. $24/16$ Und wer den Namen des HERRN
lstert, mu gettet werden, die ganze Gemeinde mu ihn
steinigen; wie der Fremde, so der Einheimische: wenn er den
Namen lstert, soll er gettet werden. $24/17$ Wenn jemand
irgendeinen Menschen totschlgt, mu er gettet werden. $24/18$
Wer ein [Stck] Vieh totschlgt, soll er es erstatten: Leben um
Leben. $24/19$ Wenn jemand seinem Nchsten einen Schaden zufgt:
wie er getan hat, so soll ihm getan werden: $24/20$ Bruch um
Bruch, Auge um Auge, Zahn um Zahn; wie er einem Menschen einen
Schaden zufgt, so soll ihm zugefgt werden. $24/21$ Wer ein
[Stck] Vieh totschlgt, soll es erstatten; wer aber einen
Menschen totschlgt, soll gettet werden. $24/22$ Ein Recht
sollt ihr haben: wie der Fremde, so soll der Einheimische sein;
denn ich bin der HERR, euer Gott. - $24/23$ Und Mose redete zu
den Shnen Israel, und sie fhrten den Flucher vor das Lager
hinaus und steinigten ihn; und die Shne Israel taten, wie der
HERR dem Mose befohlen hatte.

Sabbat- und Jobeljahr.

\25\

$25/1$ Und der HERR redete auf dem Berg Sinai zu Mose: $25/2$
Rede zu den Shnen Israel und sage zu ihnen: Wenn ihr in das
Land kommt, das ich euch geben werde, dann soll das Land dem
HERRN einen Sabbat feiern. $25/3$ Sechs Jahre sollst du dein
Feld besen und sechs Jahre deinen Weinberg beschneiden und den
Ertrag des Landes einsammeln. $25/4$ Aber im siebten Jahr soll
ein ganz feierlicher Sabbat fr das Land sein; ein Sabbat dem
HERRN. Dein Feld sollst du nicht besen und deinen Weinberg
nicht beschneiden, $25/5$ den Nachwuchs deiner Ernte sollst du
nicht einernten, und die Trauben deines unbeschnittenen
Weinstocks sollst du nicht abschneiden. Ein Jahr der Sabbatfeier
soll es fr das Land sein. $25/6$ Und der Sabbat[ertrag] des
Landes soll euch zur Speise dienen, dir und deinem Knecht und
deiner Magd und deinem Tagelhner und deinem Beisassen, die sich
bei dir aufhalten. $25/7$ Auch deinem Vieh und den wilden
Tieren, die in deinem Land sind, soll all sein Ertrag zur Speise
dienen.

$25/8$ Und du sollst dir sieben Sabbatjahre zhlen, siebenmal
sieben Jahre, so da die Tage von sieben Sabbatjahren dir 49
Jahre ausmachen. $25/9$ Und du sollst im siebten Monat, am
Zehnten des Monats, ein Lrmhorn erschallen lassen; an dem
Vershnungstag sollt ihr ein Horn durch euer ganzes Land
erschallen lassen. $25/10$ Und ihr sollt das Jahr des
fnfzigsten Jahres heiligen und sollt im Land Freilassung fr
all seine Bewohner ausrufen. Ein Jobel[jahr] soll es euch sein,
und ihr werdet jeder wieder zu seinem Eigentum kommen und jeder
zu seiner Sippe zurckkehren. $25/11$ Ein Jobel[jahr] soll
dieses, das Jahr des fnfzigsten Jahres, fr euch sein. Ihr
drft nicht sen und seinen Nachwuchs nicht ernten und seine
unbeschnittenen Weinstcke nicht abernten; $25/12$ denn ein
Jobel[jahr] ist es: es soll euch heilig sein. Vom Feld weg sollt
ihr seinen Ertrag essen. $25/13$ In diesem Jahr des Jobels sollt
ihr jeder wieder zu seinem Eigentum kommen.

$25/14$ Und wenn ihr etwas verkauft - [sei es] ein Verkauf an
deinen Nchsten oder ein Kaufen aus der Hand deines Nchsten -,
dann sollt ihr euch gegenseitig nicht bervorteilen. $25/15$
Nach der Zahl der Jahre seit dem Jobel[jahr] sollst du von
deinem Nchsten kaufen, nach der Zahl der Erntejahre soll er dir
verkaufen. $25/16$ Nach dem Verhltnis der greren Zahl von
Jahren sollst du ihm den Kaufpreis vergrern, und nach dem
Verhltnis der geringeren Zahl von Jahren sollst du ihm den
Kaufpreis verringern; denn eine Zahl von Ernten verkauft er dir.
$25/17$ Und so soll keiner von euch seinen Nchsten
bervorteilen. Und du sollst dich frchten vor deinem Gott; denn
ich bin der HERR, euer Gott. $25/18$ So fhrt meine Ordnungen
aus und haltet meine Rechtsbestimmungen und tut sie, dann werdet
ihr in eurem Land sicher wohnen! $25/19$ Und das Land wird seine
Frucht geben, und ihr werdet essen bis zur Sttigung und sicher
in ihm wohnen. $25/20$ Und wenn ihr sagt: Was sollen wir im
siebten Jahr essen? - siehe, wir sen nicht, und unsern Ertrag
sammeln wir nicht ein -: $25/21$ Ich werde im sechsten Jahr
meinen Segen fr euch aufbieten, da es den Ertrag fr drei
Jahre bringt. $25/22$ Und wenn ihr im achten Jahr st, werdet
ihr [noch] vom Ertrag [des sechsten Jahres] essen. Bis ins
neunte Jahr, bis sein Ertrag einkommt, werdet ihr altes
[Getreide] essen.

$25/23$ Und das Land soll nicht endgltig verkauft werden, denn
mir gehrt das Land; denn Fremde und Beisassen seid ihr bei mir.
$25/24$ Und im ganzen Land eures Eigentums sollt ihr fr das
Land Loskauf gestatten.

$25/25$ Wenn dein Bruder verarmt und [etwas] von seinem Eigentum
verkauft, dann soll als sein Lser sein nchster Verwandter
kommen und das Verkaufte seines Bruders einlsen. $25/26$ Wenn
aber jemand keinen Lser hat, und seine Hand bringt auf und
findet, was zu seinem Loskauf ausreicht, $25/27$ dann soll er
die Jahre seines Verkaufs berechnen und das, was darber
hinausgeht, dem Mann zurckzahlen, an den er verkauft hat, und
so wieder zu seinem Eigentum kommen. $25/28$ Und wenn seine Hand
das Ausreichende nicht gefunden hat, um ihm zurckzuzahlen, dann
soll das von ihm Verkaufte in der Hand dessen, der es kauft,
bleiben bis zum Jobeljahr; und im Jobel[jahr] soll es frei
ausgehen, und er soll wieder zu seinem Eigentum kommen.

$25/29$ Und wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt
verkauft, soll sein Lsungsrecht bestehen bis zum Ende des
Jahres seines Verkaufs; eine bestimmte Zeit soll sein
Lsungsrecht bestehen. $25/30$ Wenn es aber nicht gelst wird,
bis ihm ein ganzes Jahr voll ist, dann soll das Haus, das in der
ummauerten Stadt ist, endgltig dem, der es kaufte, verbleiben
fr seine Generationen; es soll im Jobel[jahr] nicht frei
ausgehen. $25/31$ Aber die Huser der Drfer, die keine Mauer
ringsum haben, sollen zum Feld des Landes gerechnet werden. Es
soll Lsungsrecht fr ein solches [Haus] bestehen, und im
Jobel[jahr] wird es frei ausgehen. $25/32$ Und was die Stdte
der Leviten, die Huser der Stdte ihres Eigentums betrifft, so
soll es ein ewiges Lsungsrecht fr die Leviten geben, $25/33$
und zwar so: [Einer] von den Leviten mag es einlsen, oder das
vom Haus und der Stadt seines Besitzers Verkaufte mag im
Jobel[jahr] frei ausgehen. Denn die Huser der Levitenstdte
sind ihr Eigentum unter den Shnen Israel. $25/34$ Aber das Feld
des Weideplatzes ihrer Stdte darf nicht verkauft werden, denn
es gehrt ihnen als ewiges Eigentum.

$25/35$ Und wenn dein Bruder verarmt und seine Hand neben dir
wankend wird, dann sollst du ihn untersttzen [wie] den Fremden
und Beisassen, damit er neben dir leben kann. $25/36$ Du sollst
nicht Zins und Aufschlag von ihm nehmen und sollst dich frchten
vor deinem Gott, damit dein Bruder neben dir lebt. $25/37$ Dein
Geld sollst du ihm nicht gegen Zins geben, und deine
Nahrungsmittel sollst du nicht gegen Aufschlag geben. $25/38$
Ich bin der HERR, euer Gott, der ich euch aus dem Land gypten
herausgefhrt habe, um euch das Land Kanaan zu geben, um euer
Gott zu sein.

$25/39$ Und wenn dein Bruder bei dir verarmt und sich dir
verkauft, sollst du ihn nicht Sklavendienst tun lassen. $25/40$
Wie ein Tagelhner, wie ein Beisasse soll er bei dir sein; bis
zum Jobeljahr soll er bei dir dienen. $25/41$ Dann soll er frei
von dir ausgehen, er und seine Kinder mit ihm, und zu seiner
Sippe zurckkehren und wieder zum Eigentum seiner Vter kommen.
$25/42$ Denn sie sind meine Knechte, die ich aus dem Land
gypten herausgefhrt habe. Sie sollen nicht verkauft werden,
wie man Sklaven verkauft. $25/43$ Du sollst nicht mit Gewalt
ber ihn herrschen und sollst dich frchten vor deinem Gott.
$25/44$ Was aber deinen Knecht und deine Magd betrifft, die du
haben wirst: von den Nationen, die rings um euch her [leben],
von ihnen mgt ihr Knecht und Magd kaufen. $25/45$ Und auch von
den Kindern der Beisassen, die als Fremde bei euch wohnen, von
ihnen mgt ihr kaufen und von ihrer Sippe, die bei euch ist, die
sie in eurem Land gezeugt haben; und sie mgen euch zum Eigentum
sein, $25/46$ und ihr mgt sie euren Shnen nach euch vererben,
um sie als Eigentum zu besitzen. Diese mgt ihr fr ewig dienen
lassen. Aber ber eure Brder, die Shne Israel, sollt ihr nicht
einer ber den andern mit Gewalt herrschen.

$25/47$ Wenn aber die Hand eines Fremden oder eines Beisassen
neben dir etwas erreicht und [wenn] dein Bruder neben ihm
verarmt und sich dem Fremden verkauft, dem Beisassen neben dir
oder einem Abkmmling aus der Sippe des Fremden, $25/48$ dann
soll, nachdem er sich verkauft hat, Lsungsrecht fr ihn
bestehen. Einer von seinen Brdern soll ihn einlsen. $25/49$
Entweder sein Onkel oder der Sohn seines Onkels soll ihn
einlsen, oder einer von seinen nchsten Blutsverwandten aus
seiner Sippe soll ihn einlsen; oder kann seine Hand [es wieder]
aufbringen, dann soll er sich selbst einlsen. $25/50$ Und er
soll mit seinem Kufer von dem Jahr an rechnen, in dem er sich
ihm verkauft hat, bis zum Jobeljahr. Und der Preis, um den er
sich verkauft hat, soll der Zahl der Jahre entsprechen; nach den
Tagen eines Tagelhners soll er bei ihm sein. $25/51$ Wenn es
noch viele Jahre sind, soll er nach ihrem Verhltnis seinen
Loskauf von seinem Kaufgeld zurckzahlen. $25/52$ Und wenn wenig
brig ist an den Jahren bis zum Jobeljahr, dann soll er es ihm
berechnen: nach dem Verhltnis seiner Jahre soll er seinen
Loskauf zurckzahlen. $25/53$ Wie ein Tagelhner soll er Jahr
fr Jahr bei ihm sein. Er darf vor deinen Augen nicht mit Gewalt
ber ihn herrschen. $25/54$ Und wenn er nicht in dieser Weise
eingelst wird, dann soll er im Jobeljahr frei ausgehen, er und
seine Kinder mit ihm. $25/55$ Denn mir gehren die Shne Israel
als Knechte. Meine Knechte sind sie, die ich aus dem Land
gypten herausgefhrt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

Segen und Fluch.

\26\

$26/1$ Ihr sollt euch keine Gtzen machen, und ein Gtterbild
und einen Gedenkstein sollt ihr euch nicht aufrichten, und
keinen Stein mit Bildwerk sollt ihr in eurem Land hinstellen, um
euch davor anbetend niederzuwerfen; denn ich bin der HERR, euer
Gott. $26/2$ Meine Sabbate sollt ihr halten, und mein Heiligtum
sollt ihr frchten. Ich bin der HERR.

V. 3-13: 5Mo 28,1-14.

$26/3$ Wenn ihr in meinen Ordnungen lebt und meine Gebote haltet
und sie tut, $26/4$ dann werde ich euch die Regen[gsse] geben
zu ihrer Zeit, und das Land wird seinen Ertrag geben, und die
Bume des Feldes werden ihre Frucht geben. $26/5$ Und die
Dreschzeit wird bei euch bis zur Weinlese reichen, und die
Weinlese wird bis zur Saatzeit reichen. Und ihr werdet euer Brot
essen bis zur Sttigung und werdet sicher in eurem Land wohnen.
$26/6$ Und ich werde Frieden im Land geben, da ihr euch
niederlegt und es niemand gibt, der [euch] aufschreckt. Und ich
werde die bsen Tiere aus dem Land austilgen, und das Schwert
wird nicht durch euer Land gehen. $26/7$ Und ihr werdet euren
Feinden nachjagen, und sie werden vor euch durchs Schwert
fallen. $26/8$ Fnf von euch werden hundert nachjagen, und
hundert von euch werden zehntausend nachjagen, und eure Feinde
werden vor euch durchs Schwert fallen. $26/9$ Und ich werde mich
zu euch wenden und euch fruchtbar machen und euch mehren und
meinen Bund mit euch aufrechterhalten. $26/10$ Und ihr werdet
das altgewordene alte [Getreide noch zu] essen [haben] und das
alte vor dem neuen wegrumen mssen. $26/11$ Und ich werde meine
Wohnung in eure Mitte setzen, und meine Seele wird euch nicht
verabscheuen. $26/12$ Und ich werde in eurer Mitte leben und
werde euer Gott sein, und ihr werdet mein Volk sein. $26/13$ Ich
bin der HERR, euer Gott, der ich euch aus dem Land gypten
herausgefhrt habe, damit ihr nicht ihre Knechte sein solltet.
Und ich habe die Stangen eures Joches zerbrochen und euch
aufrecht gehen lassen.

V. 14-39: 5Mo 28,15-68.

$26/14$ Wenn ihr mir aber nicht gehorcht und nicht all diese
Gebote tut $26/15$ und wenn ihr meine Ordnungen verwerft und
eure Seele meine Rechtsbestimmungen verabscheut, so da ihr
nicht alle meine Gebote tut und da ihr meinen Bund brecht,
$26/16$ dann werde ich meinerseits euch dieses tun: Ich werde
Entsetzen ber euch verhngen, Schwindsucht und Fieberglut, die
die Augen erlschen und die Seele verschmachten lassen. Und ihr
werdet vergeblich euren Samen sen, denn eure Feinde werden ihn
verzehren. $26/17$ Und ich werde mein Angesicht gegen euch
richten, da ihr vor euren Feinden geschlagen werdet. Und eure
Hasser werden ber euch herrschen, und ihr werdet fliehen,
obwohl niemand euch nachjagt.

$26/18$ Und wenn ihr mir daraufhin nicht gehorcht, dann werde
ich fortfahren, euch zu zchtigen, [und zwar] siebenmal wegen
eurer Snden. $26/19$ Und ich werde euren starken Hochmut
brechen und werde euren Himmel wie Eisen machen und eure Erde
wie Bronze. $26/20$ Und eure Kraft wird sich umsonst
verbrauchen, und euer Land wird seinen Ertrag nicht geben, und
die Bume des Landes werden ihre Frucht nicht geben.

$26/21$ Wenn ihr euch aber mir entgegenstellt und mir nicht
gehorchen wollt, dann werde ich euch weiter schlagen, [und zwar]
siebenfach nach euren Snden. $26/22$ Und ich werde die Tiere
des Feldes unter euch senden, da sie euch kinderlos machen und
euer Vieh ausrotten und euch [an Zahl] verringern, und eure Wege
sollen de werden.

$26/23$ Und wenn ihr euch dadurch nicht von mir zurechtweisen
lat und euch mir entgegenstellt, $26/24$ dann werde ich
meinerseits mich euch entgegenstellen, und ich meinerseits werde
euch schlagen, [und zwar] siebenfach wegen eurer Snden. $26/25$
Und ich werde das Schwert ber euch bringen, das die Rache des
Bundes vollzieht. Und zieht ihr euch in eure Stdte zurck, dann
werde ich die Pest in eure Mitte senden, und ihr werdet in die
Hand des Feindes gegeben werden. $26/26$ Wenn ich euch den Stab
des Brotes zerbreche, werden zehn Frauen euer Brot in einem Ofen
backen, und sie werden euch das Brot zurckgeben nach dem
Gewicht; und ihr werdet essen und nicht satt werden.

$26/27$ Und wenn ihr bei alldem mir nicht gehorcht und euch mir
entgegenstellt, $26/28$ dann werde ich mich euch im Grimm
entgegenstellen, und ich meinerseits werde euch zchtigen wegen
eurer Snden, [und zwar] siebenfach. $26/29$ Und ihr werdet das
Fleisch eurer Shne essen, und das Fleisch eurer Tchter werdet
ihr essen. $26/30$ Und ich werde eure Hhen austilgen und eure
Rucheraltre ausrotten, und ich werde eure Leichen auf die
Leichen eurer Gtzen werfen, und meine Seele wird euch
verabscheuen. $26/31$ Und ich werde eure Stdte zur
Trmmersttte machen und eure Heiligtmer de machen, und ich
werde euren wohlgeflligen Geruch nicht riechen. $26/32$ Und ich
werde das Land de machen, da eure Feinde, die darin wohnen,
sich darber entsetzen sollen. $26/33$ Euch aber werde ich unter
die Nationen zerstreuen, und ich werde das Schwert hinter euch
herziehen. Euer Land wird eine de und eure Stdte werden eine
Trmmersttte sein. $26/34$ Dann endlich wird das Land seine
Sabbate ersetzt bekommen, all die Tage seiner Verdung, whrend
ihr im Land eurer Feinde seid. Dann endlich wird das Land ruhen
und seine Sabbate ersetzt bekommen. $26/35$ All die Tage seiner
Verdung wird es ruhen, was es nicht an euren Sabbaten geruht
hat, als ihr darin wohntet. $26/36$ Und die briggebliebenen von
euch - in ihr Herz werde ich Verzagtheit bringen in den Lndern
ihrer Feinde: und das Rauschen eines verwehten Blattes wird sie
verfolgen, und sie werden fliehen, wie man vor dem Schwert
flieht, und fallen, obwohl niemand sie verfolgt. $26/37$ Und sie
werden einer ber den andern hinstrzen wie vor dem Schwert,
obwohl niemand sie verfolgt; und ihr werdet vor euren Feinden
nicht standhalten knnen. $26/38$ Ihr werdet umkommen unter den
Nationen, und das Land eurer Feinde wird euch fressen. $26/39$
Und die briggebliebenen von euch werden in den Lndern eurer
Feinde vergehen in ihrer Schuld und auch in der Schuld ihrer
Vter mit ihnen vergehen.

$26/40$ Und sie werden ihre Schuld bekennen und die Schuld ihrer
Vter, die in ihrer Untreue [liegt], mit der sie an mir treulos
gehandelt haben, und besonders darin, da sie sich mir
entgegengestellt haben. $26/41$ Ich meinerseits werde mich ihnen
entgegenstellen und sie in das Land ihrer Feinde bringen, ob
sich endlich ihr unbeschnittenes Herz demtigt und sie endlich
ihre Schuld bezahlen. $26/42$ Dann werde ich an meinen Bund mit
Jakob denken. Und auch an meinen Bund mit Isaak und auch an
meinen Bund mit Abraham werde ich denken, und an das Land werde
ich denken. $26/43$ Denn das Land mu von ihnen verlassen sein,
damit es in seiner Verdung ohne sie seine Sabbate ersetzt
bekommt, und sie selbst werden ihre Schuld bezahlen, darum, ja
deshalb, weil sie meine Rechtsbestimmungen verworfen haben und
ihre Seele meine Ordnungen verabscheut hat. $26/44$ Aber selbst
auch dann, wenn sie in dem Land ihrer Feinde sind, werde ich sie
nicht verwerfen und sie nicht verabscheuen, ein Ende mit ihnen
zu machen, meinen Bund mit ihnen ungltig zu machen; denn ich
bin der HERR, ihr Gott. $26/45$ Und ich werde [zum Guten] fr
sie an meinen Bund mit den Vorfahren denken, die ich aus dem
Land gypten vor den Augen der Nationen herausgefhrt habe, um
ihr Gott zu sein. Ich bin der HERR.

$26/46$ Das sind die Ordnungen und die Rechtsbestimmungen und
die Gesetze, die der HERR zwischen sich und den Shnen Israel
auf dem Berg Sinai durch Mose gegeben hat.

Gesetz ber Gelbde und Zehnten.

\27\

$27/1$ Und der HERR redete zu Mose: $27/2$ Rede zu den Shnen
Israel und sage zu ihnen: Wenn jemand ein [besonderes] Gelbde
leistet, dann sollen die Personen fr den HERRN nach [folgender]
Schtzung [berechnet werden]: $27/3$ Wenn deine Schtzung einen
Mann von zwanzig Jahren bis zu sechzig Jahren betrifft, dann sei
deine Schtzung fnfzig Schekel Silber, nach dem Schekel des
Heiligtums. $27/4$ Und wenn es eine Frau ist, dann sei die
Schtzung dreiig Schekel. $27/5$ Und wenn es von fnf Jahren
bis zu zwanzig Jahren ist, dann sei deine Schtzung einer
mnnlichen [Person] zwanzig Schekel und einer weiblichen zehn
Schekel. $27/6$ Und wenn es von einem Monat bis zu fnf Jahren
ist, dann sei die Schtzung einer mnnlichen [Person] fnf
Schekel Silber und die Schtzung einer weiblichen drei Schekel
Silber. $27/7$ Und wenn es von sechzig Jahren und darber ist,
dann sei die Schtzung, wenn es eine mnnliche [Person] ist,
fnfzehn Schekel und fr eine weibliche zehn Schekel. $27/8$ Und
wenn der, der das Gelbde getan hat, zu arm ist fr die
Schtzung, dann soll man ihn vor den Priester stellen, und der
Priester soll ihn schtzen; nach dem Verhltnis dessen, was die
Hand des Gelobenden aufbringen kann, soll der Priester ihn
schtzen.

$27/9$ Und wenn es Vieh ist, von dem man dem HERRN eine
Opfergabe darbringt, dann soll alles, was man dem HERRN davon
gibt, heilig sein. $27/10$ Man soll es nicht auswechseln und
nicht vertauschen, ein gutes gegen ein schlechtes oder ein
schlechtes gegen ein gutes. Und wenn man dennoch Vieh gegen Vieh
vertauscht, dann soll es selbst [heilig] bleiben, das
eingetauschte aber wird heilig werden. $27/11$ Wenn es aber
irgendein unreines Vieh ist, von dem man dem HERRN keine
Opfergabe darbringt, dann soll man das Vieh vor den Priester
stellen, $27/12$ und der Priester soll es schtzen, ob es gut
oder schlecht ist; nach der Schtzung des Priesters, so soll es
sein. $27/13$ Wenn man es aber unbedingt [wieder] einlsen will,
dann soll man zu der Schtzung ein Fnftel hinzufgen.

$27/14$ Und wenn jemand sein Haus als etwas Heiliges fr den
HERRN heiligt, dann soll es der Priester schtzen, ob es gut
oder schlecht ist. Wie der Priester es schtzt, so soll es
feststehen. $27/15$ Und wenn der Heiligende sein Haus einlsen
will, dann soll er das Fnftel des Geldes der Schtzung darber
hinaus hinzufgen, und es soll ihm gehren.

$27/16$ Und wenn jemand vom Feld seines Eigentums dem HERRN
[etwas] heiligt, dann soll die Schtzung nach dem Verhltnis
seiner Aussaat sein: ein Homer Gerste Aussaat fr fnfzig
Schekel Silber. $27/17$ Wenn er vom Jobeljahr an sein Feld
heiligt, soll es gem der Schtzung feststehen. $27/18$ Wenn er
aber nach dem Jobel[jahr] sein Feld heiligt, dann soll der
Priester ihm das Geld berechnen nach dem Verhltnis der Jahre,
die bis zum Jobeljahr brig sind; das soll [dann] von der
Schtzung abgezogen werden. $27/19$ Wenn aber der Heiligende das
Feld unbedingt [wieder] einlsen will, dann soll er das Fnftel
des Geldes deiner Schtzung darber hinaus hinzufgen, und es
soll ihm verbleiben. $27/20$ Wenn er aber das Feld [bis zum
Jobeljahr] nicht einlst oder wenn er das Feld an einen andern
Mann verkauft, kann es nicht wieder eingelst werden. $27/21$
Und das Feld soll, wenn es im Jobeljahr frei ausgeht, fr den
HERRN heilig sein wie ein gebanntes Feld. Es soll dem Priester
als Eigentum gehren.

$27/22$ Und wenn er ein von ihm gekauftes Feld, das nicht zum
Feld seines Eigentums gehrt, dem HERRN heiligt, $27/23$ dann
soll ihm der Priester den Betrag der Schtzung berechnen bis zum
Jobeljahr. Er soll die Schtzung am gleichen Tag als etwas fr
den HERRN Heiliges entrichten. $27/24$ Im Jobeljahr soll das
Feld wieder an den kommen, von dem er es gekauft hatte, an den,
dem das Land als sein Eigentum gehrte.

$27/25$ Und alle Schtzung soll nach dem Schekel des Heiligtums
geschehen; zwanzig Gera soll der Schekel sein.

$27/26$ Nur das Erstgeborene unter dem Vieh, das als Erstgeburt
dem HERRN gehrt, das soll kein Mensch heiligen; sei es ein Rind
oder ein Schaf, es gehrt dem HERRN. $27/27$ Wenn es aber vom
unreinen Vieh ist, dann soll man es auslsen nach der Schtzung
und sein Fnftel darber hinzufgen. Und wenn es nicht ausgelst
wird, dann soll es verkauft werden nach der Schtzung. - $27/28$
Jedoch alles Gebannte, das jemand fr den HERRN mit dem Bann
belegt, von allem, was ihm gehrt, von Mensch oder Vieh oder vom
Feld seines Eigentums, [das] darf nicht verkauft und nicht
eingelst werden. Alles Gebannte ist dem HERRN hochheilig.
$27/29$ Alles Gebannte, das an Menschen mit dem Bann belegt
wird, darf nicht ausgelst werden: es mu gettet werden.

$27/30$ Und der ganze Zehnte des Landes, vom Samen des Landes,
von der Frucht der Bume, gehrt dem HERRN; es ist dem HERRN
heilig. $27/31$ Wenn aber jemand von seinem Zehnten [irgend
etwas] einlsen will, dann soll er sein Fnftel hinzufgen.
$27/32$ Und der ganze Zehnte von Rindern und Schafen, von allem,
was unter dem Stab vorberzieht, das Zehnte soll fr den HERRN
heilig sein. $27/33$ Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder
schlecht ist, und darf es nicht vertauschen. Wenn man es dennoch
irgend vertauscht, wird es selbst [heilig] bleiben, das
Eingetauschte aber wird heilig werden; es darf nicht eingelst
werden.

$27/34$ Das sind die Gebote, die der HERR dem Mose auf dem Berg
Sinai an die Shne Israel aufgetragen hat.
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